Für: Autistische Menschen, Angehörige

GdB (Grad der Behinderung)

Kurz gesagt: Der GdB beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die gesellschaftliche Teilhabe einschränken. Bei Autismus gibt es keinen automatisch festgelegten GdB.

Kurz gesagt

Der GdB (Grad der Behinderung) beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe. Er ist nicht dasselbe wie ein Pflegegrad oder eine Erwerbsminderung – diese Systeme prüfen jeweils unterschiedliche Dinge. Mehr dazu: Rechte & Anträge im Überblick.

Worum geht es?

Bei Autismus gibt es keinen automatisch festgelegten GdB. Mehrere Einzel-GdB (z. B. bei gleichzeitig bestehenden Begleiterkrankungen) werden nicht einfach addiert. Merkzeichen haben jeweils eigene funktionelle Voraussetzungen; es gibt kein autismusspezifisches Merkzeichen. Bei GdB 30 oder 40 kann unter Voraussetzungen eine Gleichstellung im Arbeitsleben beantragt werden.

Für wen kommt die Leistung infrage?

Für Menschen, deren gesundheitliche Beeinträchtigung sich spürbar auf Alltag, Arbeit, Wohnen oder soziale Teilhabe auswirkt – unabhängig davon, wie die zugrunde liegende Diagnose lautet. Entscheidend ist die konkrete Auswirkung, nicht die Diagnose allein.

Wo wird sie beantragt?

Voraussetzungen

Bewertet werden die Auswirkungen der Beeinträchtigung auf die Teilhabe nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Beschreibe im Antrag nicht nur Diagnosen, sondern konkrete Auswirkungen in Alltag, Arbeit, Wohnen und sozialen Situationen.

Benötigte Unterlagen

Ablauf

Was passiert nach dem Antrag?

Nach Prüfung ergeht ein Bescheid mit dem festgestellten GdB und ggf. Merkzeichen. Prüfe den Bescheid nicht nur auf das Ergebnis, sondern auch auf Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.

Was tun bei Ablehnung?

Bei vielen sozialrechtlichen Bescheiden beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat – maßgeblich ist die konkrete Rechtsbehelfsbelehrung. Akteneinsicht nach § 25 SGB X kann zeigen, welche Unterlagen oder Gutachten verwendet wurden. Nach einem Widerspruchsbescheid kann Klage zum Sozialgericht möglich sein.

Rechtlicher Hinweis: Fristen und Ansprüche hängen vom konkreten Verfahren ab. Diese Seite gibt Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

Passende Downloads

Hilfe / Anlaufstellen

Unabhängige Beratung zu Teilhabe und Rechten bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Weitere passende Anlaufstellen in deiner Nähe findest du unter Anlaufstellen.

Passende Arbeitsblätter

  • GdB-Antrag vorbereiten

    Arbeitsblatt zur Vorbereitung eines GdB-Antrags mit Fokus auf die funktionellen Auswirkungen im Alltag statt einer bloßen Diagnoseliste.

    GdB-Antrag vorbereiten ansehen
  • Antrag vorbereiten

    Checkliste zur Vorbereitung eines Antrags: eigenen Bedarf, zuständige Stelle, Nachweise und Fristen sortieren, bevor der Antrag abgeschickt wird.

    Antrag vorbereiten ansehen

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische oder therapeutische Beratung im Einzelfall.

Stand:

Quellen