Für: Autistische Menschen, Angehörige

Persönliches Budget

Kurz gesagt: Das Persönliche Budget ist eine Form der Leistungserbringung für Teilhabeleistungen, kein zusätzliches Einkommen – wie es funktioniert und wofür es infrage kommt.

Zu Eingliederungshilfe und Assistenzleistungen allgemein: Eingliederungshilfe & Assistenz.

Kurz gesagt

Das Persönliche Budget ist eine Form der Leistungserbringung – kein zusätzliches Einkommen. Statt Sachleistungen erhältst du ein Budget, mit dem du die benötigte Unterstützung selbst organisierst.

Worum geht es?

Teilhabeleistungen sollen gleichberechtigte Teilhabe und eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Das Persönliche Budget ermöglicht mehr Wahlfreiheit bei der Organisation von Assistenz und Unterstützung, ersetzt aber nicht die zugrunde liegende Bedarfsfeststellung.

Für wen kommt die Leistung infrage?

Für Menschen mit einem festgestellten Teilhabebedarf, die die zustehende Unterstützung – etwa im Haushalt, bei sozialen Beziehungen, der Lebensplanung, Kommunikation oder Freizeit – lieber selbst organisieren möchten, statt sie als Sachleistung von einem Träger zu erhalten. Autismus allein löst keinen pauschalen Anspruch aus; entscheidend ist der konkrete Teilhabebedarf.

Wo wird sie beantragt?

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein festgestellter Teilhabebedarf. Der konkrete Unterstützungsbedarf – nicht die Diagnose allein – bestimmt, welche Leistungen und in welchem Umfang über das Budget finanziert werden können.

Benötigte Unterlagen

Ablauf

Was passiert nach dem Antrag?

Bei Bewilligung wird in der Regel eine Zielvereinbarung mit dem Kostenträger geschlossen, die Umfang und Verwendungszweck des Budgets festlegt.

Was tun bei Ablehnung?

Bei vielen sozialrechtlichen Bescheiden beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat – maßgeblich ist die konkrete Rechtsbehelfsbelehrung. Akteneinsicht kann zeigen, welche Unterlagen der Entscheidung zugrunde lagen.

Rechtlicher Hinweis: Fristen und Ansprüche hängen vom konkreten Verfahren ab. Diese Seite gibt Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

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Hilfe / Anlaufstellen

Unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Weitere passende Anlaufstellen in deiner Nähe findest du unter Anlaufstellen.

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  • Antrag vorbereiten

    Checkliste zur Vorbereitung eines Antrags: eigenen Bedarf, zuständige Stelle, Nachweise und Fristen sortieren, bevor der Antrag abgeschickt wird.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische oder therapeutische Beratung im Einzelfall.

Stand:

Quellen